häufig gestellte Fragen zum BU

Gerade bei dem sensiblen Thema des Begleiteten Umgangs kommt es immer wieder zu Fragen, Sorgen und noch mehr Fragen. Für die Wichtigsten haben wir hier einige Antworten kurz zusammengefasst.

 

Wie läuft der Begleitete Umgang ab?

Dieser Ablauf gibt eine grobe Übersicht wie sich der Umgang gestalten kann:

  • telefonische Terminvereinbarung für Einzelgespräche 
  • Einzelgespräche
  • gemeinsames Elterngespräch
  • Umgangskontakte  wie vereinbart
  • Zwischengespräche
  • weitere Umgangskontakte
  • Abschlussgespräch
  • selbstorganisierte Kontakte
  • nach Absprache im Wechsel mit begleiteten Kontakten
  • Nachbereitungsgespräch

 

Wie oft muss ich zum Kinderschutzbund kommen?

Das ist für jede Familie unterschiedlich, fest steht aber: es ist eine Hilfe auf Zeit!

Der Umgangskontakt wird so lange wie nötig und so kurz  wie möglich begleitet.

 

Muss ich mit Wartezeit rechnen?

Auf Grund der hohen Zahl der Anfragen kann es zu Wartezeiten kommen, aber ein Erstgespräch findet in der Regel bereits in den ersten zwei Wochen nach einer Anfrage statt.

 

Kann der Kontakt auch in meinem Stadtteil stattfinden?

Der Kontakt beginnt und endet immer am Hauptgebäude des Kinderschutzbundes Potthofstr. 20, Hagen-Mitte

 

Kann ich als abgebender Elternteil dabei bleiben?

Das ist sehr vom Alter und Verhalten Ihres Kindes abhängig. Bei sehr kleinen Kindern muss der abgebende Elternteil zu Beginn dabei bleiben, sollte sich dann nach Möglichkeit zurück ziehen.

 

Kann die Oma / mein Freund / die Cousine auch mit kommen?

Die Umgangskontakte sind nur für den umgangsberechtigten Elternteil gedacht, alle anderen Personen benötigen eine ausdrückliche Erlaubnis nach Absprache.

 

Was muss ich unterschreiben?

Für den Begleiteten Umgang ist eine Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Jugendamt, evtl. auch gegenüber dem Familiengericht erforderlich.

Die Eltern beschließen einen kleinen Vertrag miteinander sowie mit dem Kinderschutzbund über die besprochene Umgangsregelung.

 

Ist immer jemand bei meinem Kind?

In der Regel sind zwei UmgangsbegleiterInnen bei den Umgangskontakten anwesend. Es kann sein, dass im Urlaubs- oder Krankheitsfall der Kontakt nur von einer Person begleitet wird.

 

Können die Kontakte auch außerhalb des Kinderschutzbundes stattfinden?

Für alle Wetterlagen wird zur Sicherheit ein Spielzimmer für den Umgangskontakt frei gehalten. Aber die Kontakte können nach Absprache auch draußen auf dem Spielplatz oder in der nahen Fußgängerzone durchgeführt werden - immer in Begleitung!

 

Wenn Eltern sich auf Begleiteten Umgang verständigen, schließen sie miteinander und mit dem Kinderschutzbund einen kleinen Vertrag. Dieser kann hier zu Ihrer Information eingesehen werden.

BU_Kontrakt_Grundregeln_2019.pdf
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